Die Stiftungsorgane sind der Vorstand und das Kuratorium.
Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen und verwaltet die Stiftung. Er führt die laufenden Geschäfte nach Maßgabe des Stiftungszwecks und der Stiftungsverfassung. Im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungsverfassung hat der Vorstand den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen.
Das Kuratorium ist das zweite Stiftungsorgan und besteht aus bis zu fünf Personen. Es berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungsverfassung, um den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. Das Kuratorium entscheidet über die Verwendung der Stiftungsmittel.
Die Einzelheiten zu den Aufgaben, der Zusammenarbeit und der Bestellung der Organe regelt die Stiftungsverfassung.
Vorstand:
Sylvia Ströher
Kuratorium:
Prof. Dr. Christoph Zuschlag, Dr. Alexander Klar, Ulrich Ströher, Dr. Eva Müller-Remmert